Die Kosten für eine Lerntherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen, sie müssen also in der Regel privat getragen werden.
Allerdings können Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII stellen. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen werden dann die Kosten übernommen.
Eine dieser Voraussetzungen ist, dass bei Ihrem Kind eine Legasthenie oder Dyskalkulie diagnostiziert und bescheinigt wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind deshalb erheblich leidet.
Eine Teilleistungsstörung, wie Legasthenie oder Dyskalkulie, können Sie bei Kinder – und Jugendpsychologen feststellen lassen. Hier werden auch Testungen durchgeführt, um festzustellen, wie erheblich der Leidensdruck ihres Kindes ist. Diese Untersuchungen sind Krankenkassenleistungen.
Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie sich über den Kostensatz einer privat finanzierten Lerntherapie informieren, dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu mir auf.